
Eine Beobachtung gilt für den vereinbarten Prüfumfang. Sie ist keine automatische Freigabe für Wiedereinlagerung, Erstattung oder Entsorgung.
Artikel und Anweisung zusammenführen
Halten Sie Händler- oder Projektreferenz, ursprüngliche Retoure, SKU oder Seriennummer und Anweisungsversion zusammen. Ein Foto ohne Artikelreferenz kann einen Mangel zeigen, identifiziert aber nicht zuverlässig den betroffenen Bestand. Teillieferungen bleiben der ursprünglichen Charge zugeordnet.
Festlegen, was „geprüft“ bedeutet
Beschreiben Sie Verpackung, sichtbaren Zustand, Zubehör und vereinbarte Funktionstests getrennt. Legen Sie Stichprobe oder Einzelprüfung fest und erfassen Sie die tatsächlich geprüfte Menge. Stichproben belegen nicht den Zustand ungeprüfter Artikel. Nicht vereinbarte oder nicht mögliche Funktionstests werden als ungeprüft ausgewiesen.
Retourengrund und Beobachtung trennen
Kunden können einen Artikel als defekt oder beschädigt bezeichnen. Bewahren Sie diese Angabe als gemeldeten Grund auf. Lagerbeobachtungen werden gesondert mit Fotos oder Messungen dokumentiert. So unterscheidet Ihr Team zwischen ursprünglicher Aussage und festgestelltem Zustand.
Ergebnisse mit Ihrer Freigabe verbinden
Entscheiden Sie anhand vereinbarter Zustandskriterien. Dokumentieren Sie freigebende Person, betroffene Artikel, Mengen, Zusatzarbeiten und Kostenfreigabe. Neuverpackung und Wiedereinlagerung können denselben Artikel betreffen; Arbeitsschritte sind keine zusätzlichen Waren. Lagerung, Reparaturbewertung und Entsorgung benötigen jeweils einen vereinbarten Umfang.
Vor der Arbeitsfreigabe
- Zu welcher SKU, Seriennummer oder Charge gehört der Befund?
- Wie viele Artikel wurden geprüft und was blieb ungeprüft?
- Sind Fotos den konkreten Beobachtungen zugeordnet?
- Wer genehmigt nächste Schritte, Mengen und Zusatzkosten?